Allmeine
Geschäftsbedingungen (Einzelhandel)1. Lieferung
1.1 Erfüllungsort
ist im Zweifel das Einzelhandelsgeschäft des Händlers.
1.2 Der
Kunde ist gehalten, zumutbare Teillieferungen anzunehmen.
1.3 Teillieferungen
sind gesondert zu bezahlen, soweit nicht berechtigte Belange dem
entgegenstehen.
2.Gewährleistungen
2.1 Offensichtliche
Mängel müssen innerhalb einer Ausschlußfrist von 16 Tagen gerügt
werden.
Fällt
der letzte Tag dieser Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, verlängert
sich die Frist bis zum
Arbeitstag.
In jedem Fall sollten bei einer Mängelrüge zweckmäßigerweise
Kaufbeleg und
Garantieurkunde
mit vorgelegt werden.
2.2 Die
Gewährleistungsfrist beträgt für gebrauchte Gegenstände 1 Jahr.
3. Eigentumsvorbehalt 3.1 Der
verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers bis zur
Erfüllung sämtlicher aus
Diesem
Vertrag ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche. Während
dieser Zeit darf
Der
Gegenstand weder veräußert noch verschenkt noch verliehen werden.
3.2 Von
einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl
ist der Händler unverzüglich zu unterrichten.
3.3 Der
Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger
oder einer Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung,
Beschädigung o.ä. an den Händler ab. Der Händler nimmt die
Abtretung an. Mit der vollständigen Erfüllung aller
Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag gehen die abgetretenen
Ansprüche wieder auf den Kunden über.
3.4 Während
der Dauer des Eigentumsvorbehalt ist der Kunde verpflichtet, alle
erforderlichen
Wartungs-
und Instandsetzungsarbeiten fachmännisch durchführen zu lassen,
soweit den
Kaufgegenstand
ordnungsgemäß und sorgfältig zu verwahren und zu behandeln.
4. Schadenersatz 4.1 Hat
der Kunde die Ware nicht abgenommen und schuldet er deswegen
Schadenersatz, so hat er
20% des Kaufpreises (ohne
Mehrwertsteuer) als pauschalen Schadenersatz zu bezahlen, ohne dass
es
eines besonderen Nachweises bedarf. Dem Händler bleibt der Nachweis
eines höheren Schadens vorbehalten.
4.2 Der
Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder
ein wesentlicher Schaden als
Die
vereinbarte Pauschale entstanden ist.
4.3 Die
Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner
nicht für die Verletzung solcher Pflichten, die das Wesen des
Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten)
4.4 Schadenersatzansprüche,
die nicht auf einem Mangel beruhen, verjähren in einem Jahr, sofern
den
Händler
nur leichte Fahrlässigkeit trifft.
5.Reparaturen
5.1 Wird
ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem
nicht eingehalten, so hat der
Kunde
dadurch entstehende Kosten und Aufwendungen in angemessenem Umfang zu
erstatten.
5.2 Die
Aushändigung des reparierten Gegenstand erfolgt regelmäßig nur
gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder
eines sonstigen Abholscheines. Muss - etwa wegen Verlustes eines
solchen
Berechtigungsscheins
– die Abholberechtigung anderweitig nachgewiesen werden, so ist der
Händler in
geeigneter Weise dagegen abzusichern, dass er später
unter Vorlage des Berechtigungs-Scheines
durch einen Dritten erneut in Anspruch genommen wird.
5.3 Wird
der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von einer Woche nach dem
vereinbarten Abholtermin oder
nach einer Abholungs- Aufforderung durch den Händler abgeholt, so wird
die Abholung
beim
Kunden angemahnt. Erfolgt sodann die Abholung nicht innerhalb einer
Woche nach Zugang
der
Mahnung, so haftet der Händler danach für Beschädigung oder
Verlust nur noch bei Vorsatz
und
grober Fahrlässigkeit.
6.Schlussbestimmung
6.1
Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so gibt die Vertragsurkunde
den Inhalt der getroffenen Vereinbarung
richtig
und vollständig wieder. Abweichungen oder Zusätze gegenüber dem
schriftlichen Vertragstext, die während
der Vertragsverhandlungen und bis zum Vertragsabschluß getroffen
wurden oder getroffen worden sein sollen, bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
6.2 Erfüllungsort
ist der Firmensitz bzw. das Geschäft des Händlers
6.3 Im
kaufmännischen Verkehr ist ausschließlicher Gerichtsstand der
Firmensitz des Händlers. Dasselbe
gilt dann, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort nach Vertragsschluß ins
Ausland verlegt, oder wenn bei Klageerhebung sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort
unbekannt ist.